5. Zahlung/Lieferung
5.1. Im Falle einer Einzelheftbestellung bzw. Gutscheinbestellung erfolgt die Lieferung erst nach Zahlung entweder durch Lastschrift oder durch Überweisung nach Rechnungsstellung.
5.2. Im Falle einer Abonnement-Bestellung erfolgt die Lieferung erst nach Zahlung entweder durch Lastschrift oder durch Überweisung nach Rechnungsstellung. Anschließend wird das nächstmögliche Heft, auf Wunsch auch rückwirkend eine frühere Ausgabe, geliefert.
5.3. Die Lieferung von E-Papern im Wege der Übermittlung eines Links per E-Mail, über den der Besteller den Download starten und die Datei auf seinem Computer speichern kann, erfolgt nur gegen vorangehende Bezahlung durch Lastschrift oder durch Überweisung.
5.4. Eine dem Deutschen Gehörlosen-Verlag e. K. erteilte Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Zum Zeitpunkt des Widerrufs offene Beträge sind sofort ohne Abzug fällig.
5.5. Werden Einzugsaufträge, für die eine Ermächtigung vorliegt, nicht gutgeschrieben, wird der fällige Betrag zzgl. Bearbeitungskosten, Bankrücklastkosten und Bankspesen in Rechnung gestellt.
5.6. Bei einem Abonnement erfolgt die Lieferung/Zustellung grundsätzlich am Erscheinungstag.
5.7. Der Versand erfolgt in der Regel durch die Deutsche Post AG an die vom Abonnenten angegebene Adresse.
5.8. Adressänderungen, Zugänge sowie Feriennachsendungen bzw. Doppelstücke sind dem Deutschen Gehörlosen-Verlag e. K. mindestens vier Wochen vor Beginn der Lieferung mitzuteilen.
5.9. Wird die Lieferung ohne Verschulden des Deutschen Gehörlosen-Verlags e. K. (wie z. B. infolge höherer Gewalt oder Störungen des Betriebs bzw. auf dem Versandwege) verzögert, so sind die Zahlungen so zu leisten, als ob die Verzögerung nicht eingetreten wäre. Dies gilt auch für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare.
5.10. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte des Verlags – ab diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu zahlen, soweit der Deutsche Gehörlosen-Verlag e. K. nicht einen höheren Schaden nachweist. Die im Hinblick auf den Zahlungsverzug dem Deutschen Gehörlosen-Verlag e. K. entstehenden Mahnkosten ab der ersten Mahnung gehen zu Lasten des Bestellers.