Ab dem neuen Jahr werden sich die Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung verdoppeln. So sieht es der „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ vor. Dies folgt auf den Beschluss des Bundeskabinetts vom 29. Juli (siehe DGZ 07 | 2020 und DGZ 08 | 2020).
Die Grenze für den Höchstbetrag, ab wann Menschen mit Behinderung Steuern zahlen müssen, verdoppelt sich demnach von aktuell 3.700 Euro auf 7.400 Euro pro Jahr. Voraussetzung für den vollen Pauschbetrag ist aktuell ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 sowie das Merkzeichen „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis. Auch niedrigere Pauschbetrags-Stufen werden nach dem Entwurf verdoppelt. Gehörlose Menschen, die in der Regel einen GdB von 100 haben, hätten Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 2.840 Euro statt bisher 1.420 Euro.
Der Gesetzentwurf sieht eine Reform des Einkommensteuergesetzes vor. Am 24. September teilte die Bundesregierung nach dem ersten Durchgang im Bundesrat mit, dass die Gesetzvorschläge geprüft werden. In einer Kurzmeldung am 28. Oktober informierte der Deutsche Bundestag, dass der Finanzausschuss in seiner Sitzung dem Entwurf vom 31. August mit einigen vorgenommenen Änderungen zustimmt. Eine Änderung war unter anderem die Berücksichtigung von Taubblinden in der Regelung. Zuvor hatte der Deutsche Gehörlosen-Bund die fehlende Beachtung der Personengruppe kritisiert und begrüßte daraufhin die Aufnahme des Merkzeichens „TBl“ im Entwurf.
Am 29. Oktober fand die 2./3. Lesung im Bundestag statt, die im Livestream gedolmetscht und untertitelt wurde. Die vom Finanzausschuss geänderte Fassung wurde im Bundestag einstimmig angenommen. Der aktuelle Zeitplan sieht einen zweiten Durchgang am 27. November vor, in dem der Bundesrat den Neuregelungen zustimmen könnte. Erfolgt dies, erhalten die Änderungen zum 1. Januar 2021 Gültigkeit.
Die Reaktionen auf die geplante Erhöhung der Freibeträge sind größtenteils positiv. Am 30. September begrüßte die Deutsche Steuergewerkschaft in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses den Entwurf: „Nach mehr als vier beziehungsweise drei Jahrzehnten ist der Entwurf als ein überfälliger Akt steuerlicher Gerechtigkeit zu bewerten.“ Auch Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderten, zeigte sich erfreut über das Reformvorhaben.
8 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
hallo! bin ich taub und behniderte 100% wie soll ich antrag steuern dort ??!!
ich wohne mannheim
hallo bin taub und bedhniderte 100% und ich wohne würzburg . lg manuela ritter
ich bekommen gehörlos 100% steuer finazausschuss wieviel kosten??
Das muss man beim Lohnsteuerjahresausgleich beim Finanzamt angeben. Mach eine Kopie von Deinem Bescheid vom Versorgungsamt oder eine Kopie von Deinem Schwerbehinderten-Ausweis.
Ich bin Rentner,
Schön, aber hier ging es um steuerliche Freibeträge für Menschen mit Behinderung und nicht um irgendwelche Berufe oder was auch immer.
Also was soll der Quatsch mit “ich bin Rentner“? genauso könnte einer Schreiben ich bin Schwul, ich bin dof oder was auch immer, nur hat das mal wieder nichts mit dem Thema zu tun.
Hallo zusammen!
Kurze Frage wie man jetzt vorgeht. Ich habe eine GdB von 60%, Freibetrag wird ab 01/21 von 720 € auf 1440 € erhöht. Diese Änderung möchte ich gerne auf meiner Lohnabrechnung drauf haben. Finanzamt ist erst ab 4.1.21 telefonisch besetzt. Weiss vielleicht einer ob ein Formular gibt wo man diese Änderung vornehmen kann.
Hallo,
ich bin seit 6 Jahre voller erwerbminderung Und Taubblind und mein Sohn 16 Jahre alt Gehörlos .
bis jetzt habe nie gemacht , wie soll ich machen und was brauchen Unterlagen und wo beantragen .
hilflos .
LG