In Neunkirchen kämpfen zwei gehörlose Elternpaare um die Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschern. Konkret geht es um die Finanzierung von Elternabenden und anderen Schulveranstaltungen. Die Eltern haben hörende Kinder, welche weiterführende Schulen im Landkreis besuchen. Bisher gibt es im kleinsten Bundesland noch keinen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für nicht verpflichtende schulische Veranstaltungen. Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, haben die einen Eltern bereits vier Elternabende verpasst. Der anderen Familie sind die Kosten für die Verdolmetschung eines Entwicklungsgesprächs gespendet worden.
Das „Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz“ (SBGG) soll die Teilhabe an Schulveranstaltungen neu regeln. In dem Gesetz ist eindeutig vorgeschrieben, dass schwerhörigen oder gehörlosen Eltern die Kommunikation mit der Schule ermöglicht werden soll. Auf Antrag sollen die Kosten für die Kommunikation in Deutscher Gebärdensprache, Lautsprachbegleitenden Gebärden oder anderen Kommunikationsmitteln erstattet werden. Die erste Lesung fand allerdings erst Mitte November 2018 statt. Es ist unwahrscheinlich, dass das Gesetz vor der Sommerpause 2019 des Landtags fertig wird. Die Kreisbehindertenbeauftragte, Petra Moser-Meyer, sieht in der Behandlung gehörloser Eltern eine klare Diskriminierung. Sie hofft, dass sie die Politik auf eine Regelung vor Verabschiedung des Gesetzes bewegen kann. Das Kultusministerium sieht die Möglichkeit allerdings nicht: „Auch nach erneuter Prüfung der Möglichkeiten“ sei „die Kostenübernahme für einen Gebärdendolmetscher nicht möglich“, so der Antwortbrief.
Neunkirchen liegt etwa 20 Kilometer nordöstlich der Landeshauptstadt Saarbrücken. Es ist mit 48.000 Einwohnern nach der Hauptstadt die zweitgrößte Stadt des Saarlandes. Im Saarland leben insgesamt fast eine Million Menschen, davon 156.000 mit einer Schwerbehinderung. Der Sozialverband VdK begrüßte den Entwurf des Gesetzes, kritisierte aber, dass zum Beispiel die Mitnahme von Hilfsmitteln nicht fest verankert ist. Abgesehen davon ist aber positiv anzusehen, dass die Einrichtung einer unabhängigen Monitoringstelle (= Überwachungsstelle) für die Einhaltung des Gesetzes geplant ist. Das gibt es bisher nur in Berlin mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte.
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
„die Kostenübernahme für einen Gebärdendolmetscher nicht möglich“? Gehts noch?
Es gibt in unserem Grundgesetz einen Artikel 3, der die Diskriminierung wegen Behinderung verbietet.
Diesen Artikel kann man bei Bedarf auch _unmittelbar_ anwenden; Nähere Einzelheiten würden dann bei Bedarf durch Richterrecht geregelt.
Im Prüfungsrecht ist es ja auch so, dass Nachteilsausgleiche auch dann gewährt werden können, wenn diese in der PO nicht vorkommen.
[…] 2. “Saarland: Kein Dolmetschanspruch für Elternabende” – in der Deutschen Gehörlosen Zeitung […]