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Bundestag stärkt Rechte Gehörloser in Gerichtsverfahren

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Am 22. Juni 2017 beschloss der Deutsche Bundestag ein Gesetz, das Gehörlosen einen besseren Zugang zu Gerichtsverfahren ermöglicht. Künftig haben diese einen gesetzlichen Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher für das gesamte Gerichtsverfahren – nicht nur für die mündliche Hauptverhandlung. Bislang war das nur bei strafrechtlichen Verfahren der Fall, nun wird das auf alle Rechtsbereiche ausgeweitet.

Der Gesetzentwurf „zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen“ wurde von der schwarzroten Regierungskoalition beschlossen. Darin wird erklärt, dass Personen mit Sprach- und Hörbehinderungen in strafrechtlichen Verfahren zwar für das gesamten Prozess Gebärdensprachdolmetscher oder andere Kommunikationshilfen bezahlt bekommen, bei anderen gerichtlichen Verfahren jedoch nur für die Hauptverhandlung. Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. begrüßte die Entscheidung und sprach von der Schließung einer Regelungslücke.

„Das betrifft rund 80.000 Gehörlose und etwa 140.000 schwerhörige Menschen in Deutschland, die in Gebärdensprache kommunizieren. Sie müssen künftig nicht mehr die Dolmetscherkosten selber tragen. Der Bund wird diese übernehmen und sorgt damit für einen wichtigen Nachteilsausgleich im Justizwesen.“, sagte Uwe Schummer, Beauftragter der CDU/CSU-Fraktion für Menschen mit Behinderungen, in einer Pressemitteilung.

„In der nächsten Legislaturperiode werden sich CDU und CSU dafür einsetzen, dass künftig auch die Rechtsberatung im Vorfeld des Verfahrens barrierefrei wird, um gehörlosen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gerichtsverfahren zu ermöglichen“, so Schummer weiter.

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3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Gut und schön. Man sollte sowas in allen Bereiche ermöglichen. Und nicht immer klappt es mit Dolmetscher. Deshalb mein Vorschlag statt einen lieber zwei dolmetscher zu verpflichten.

    Antworten
  • Thomas Hackner
    23. Juni 2017 12:30

    Frage als betreuung & Beratung übernimmt auch kosten des Dolmetscher auch??

    Antworten
  • Ich habe eine Frage. Es geht nicht um Gerichtsverfahren sondern um den Arbeit betrieb. Seit 4 Jahren arbeite ich ala Sachbearbeiter für Datenerfassung und Archivierunsprojekte und bei Gruppen Mitarbeitern Gespräche habe ich Probleme mit verständigen. Trotzdem lehnte mein chef mir um Gebärdensprach Dolmetscher ab , obwohl ich ein Anspruch habe! Meine frage ist. Darf er mir ablehnen ? Bitte ich um Antwort! Dankeb

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