Gebärdensprachdolmetscher planen StreikAusschnitt

Dolmetscher Sachsen-Anhalts planen Streik

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Der Berufsverband der GebärdensprachdolmetscherInnen in Sachsen-Anhalt (kurz: BeGiSA e.V.) plant einen Streik ab dem 24. Juli 2017. Hintergrund ist die Weigerung des dortigen Integrationsamts, den im Jahre 2013 erhöhten Honorarsatz (75 Euro/Stunde) zu berücksichtigen. Die Grundlage dafür bildet das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Laut BeGiSA zahlt das sachsen-anhaltische Integrationsamt bis heute den alten Honorarsatz von 55 Euro/Stunde.

In anderen Bereichen sei der JVEG-Honorarsatz bereits Standard, wie zum Beispiel bei Arztbesuchen oder Amtsterminen, erkärte Jördis Eichler, BeGiSA-Schatzmeisterin, in einem Youtube-Video. Integrationsämter anderer Bundesländer würden den neuen JVEG-Satz längst akzeptieren. Durch die unterschiedliche Bezahlung hätten gehörlose Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt Schwierigkeiten, Gebärdensprachdolmetscher für Betriebsversammlungen, Teambesprechungen oder Weiterbildungen usw. zu finden. Denn der alte Stundensatz sei für Dolmetscher nicht attraktiv. Diese würden es vorziehen, in anderen Einsatzbereichen und Bundesländern zu arbeiten.

Am 30. Mai 2017 verschickte der Berufsverband einen Brief an Politiker, Parteien, Behindertenbeauftragte, Integrationsämter und Integrationsfachdienste sowie an die Gehörlosenvereine in Sachsen-Anhalt. „Nach vielen erfolglosen Gesprächen mit dem Integrationsamt haben sich die Mitglieder des Berufsverbandes nun entschieden, in den Streik zu treten, wenn es von Seiten des Integrationsamtes kein Einlenken gibt“, ist auf der Webseite zu lesen. Das heißt, Gebärdensprachdolmetscher werden ab dem 24. Juli 2017 aus Protest nicht zu Terminen in Betrieben erscheinen. Der BeGiSA hat laut Webseite insgesamt 21 Mitglieder.

Gehörlose wurden dazu aufgerufen, den Streik zu unterstützen. Auf der BeGiSA-Webseite finden sich vorgefertigte Formulare, mit denen gehörlose Arbeitnehmer und Firmen sich an das Integrationsamt wenden können. So können sie sich über den Terminausfall aufgrund des Streikes beschweren. Dadurch soll sich der Druck auf das Integrationsamt erhöhen. Der Berufsverband erhofft sich, dass durch zahlreiche Beschwerden der neue JVEG-Honorarsatz akzeptiert wird.

Quelle: BeGiSA e.V.

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6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Das Integrationsamt Sachsen-Anhalt hat mir folgende Fragen in einem Gutachtenverfahren gestellt. Bereitet mir etwas Schwierigkeiten zu beantworten, deshalb die Frage an die Dolmetscher aus Sachsen Anhalt. Ich gebe hiermit die Fragen an Euch weiter:

    Wie kommen die Dolmetscher darauf, dass sich das Integrationsamt an das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) halten muss? Gute Frage finde ich. Da steckt das Wort „Justiz“ drin, also wenn ich nachschlage sind mehr Gerichte gemeint. Aber Arbeitsleben? Integrationsamt? Integrationsamt gehört nicht zur Justiz? Vielleicht erklärt ihr Dolmetscher nochmal genau, warum ihr meint, dass JVG auch für Integrationsämter zählt. Das Integrationsamt ist keine Justiz?! Bisschen verwirrend und wäre schön, wenn ihr eine Handreiche durch gebt, damit wir Euch unterstützen können.

    Eine weitere Diskussion mit meinem Arbeitgeber, der sich über die Verhätnismäßigkeit der Bezahlung von Dolmetschern wundert. Denn er hat in der Familie einen Angehörigen, der als Notarzthelfer arbeitet. Der Verdienst eines freiberuflichen Notarzthelfers beträgt zwischen 25 bis 40 Euro die Stunde (stimmt, habe ich gegoogelt, ist wirklich so, war baff) Ärzte müssen jahrelang an der Universität studieren, umfangreiche Prüfungen ablegen, retten Leben, sind extremen Stress ausgesetzt, usw.. Auch hier kommen ich ins Schleudern und wäre den Dolmetschern dankbar, wie ich meinem Chef erklären soll, warum ein Dolmetscher mit Fachochschulabschluss, staatlicher Prüfung (die Wenigsten haben einen Masterstudium), fast das doppelte so viel verdient wie ein Notarzt?! Da wäre ich den Dolmetschern dankbar, wenn sie mir helfen könnten, wie ich das dem Chef erkläre, dass der Dolmetscher besser bezahlt wird als ein Notarzt.

    Nicht böse gemeint: Aber warum ab 24. Juli Streik?! Sind da eh nicht Schulferien und fast alle Dolmetscher in Urlaub?

    Letzte Frage von mir: Ist Streik wirklich das richtige Mittel? Dem Integrationsamt kann es egal sein, wenn Dolmetscher streiken, sie sparen Geld, haben weniger Ausgaben, auch den hörenden Kollegen kann es eigentlich egal sein. Eine Teamsitzung oder Arbeitsbesprechung findet dann ohne Dolmetscher statt. Tut den Hörenden nicht weh, aber uns tauben Angestellten, weil wir nicht volle Arbeitsleistung bringen können, weil wir uns in der Probezeit nicht beweisen können, dass wir gleichwertige Arbeitnehmer sind und eine Anstellung uns erschwert wird., wenn Dolmetscher streiken. da wundere ich mich, dass Politiker und Gehörlose Euren Streik unterstützen. Die Leidtragenden sind wir. Schwerbehinderte Menschen sind übermäßig von Arbeitslosigkeit betroffen, jetzt kommt auch noch der Streik dazu. Das bereitet mir Bauchschmerzen.

    Ich bedanke mich für die ausführliche Zuarbeit an Argumentationen von Dolmetschern, die ich dann gerne an das Integrationsamt und meinem Arbeitgeber weiter gebe und mir helfen mehr Verständnis für Dolmetscher aufzubringen.

    Antworten
    • Applaus von einer , die das auch nicht ganz nachvollziehen kann.

      Antworten
    • Jördis Eichler
      5. Juli 2017 15:42

      Hallo Janosch,

      vielen Dank für deinen ausführlichen Kommentar und ich hoffe, ich kann alle Frage so beantworten, dass hinterher alles etwas klarer ist.

      Dass das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) für Gebärdensprachdolmtscher zuständig ist, verwirrt tatsächlich auf den ersten Blick durch den Namen. Im Bereich der Sozialgesetzgebung sind diverse Kostenträger aber seit dem 01.01.2008
      grundsätzlich verpflichtet, Gebärdensprachdolmetscheinsätze gemäß JVEG zu zahlen. Dazu gehören beispielsweise auch die Krankenkasse. Wenn ein Gehörloser zum Arzt geht, werden die Dolmtscher auch nach diesem „Justizgesetz“ bezahlt. Der Gesetzgeber hat uns Gebärdensprachdolmtscher einfach da mit eingeordnet, wo schon Dolmetscher im Gesetz verankert waren, nehme ich an. Das ist ja nicht unsere Entscheidung gewesen.
      Am 01.08.2013 trat das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) in Kraft, das auch Änderungen im JVEG nach sich zog. Darin wuren die Honoarsätze für Gebärdensprachdolmtscher von 55 auf 75 Euro angehoben. Diese Änderung wurde von einigen Integrationsämtern anstandlos sofort akzeptiert (z.B. Thüringen), während in Sachsen-Anhalt nichts passierte. Gleichwohl hat aber das Integrationsamt uns alle die Jahre zuvor immer auf Basis des JVEG bezahlt! Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) schrieb in ihrer Empfehlung für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen gemäß § 102 Abs. 4 SGB IX noch 20.09.2012:
      4.2. […] Wegen der im Vergleich zu den Vergütungen der Arbeitsassistenten deutlich höheren Honorarsätze der Gebärdensprachdolmetscher aufgrund gesetzlicher Vorgaben in § 19 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 4 SGB X i.V. mit dem JVEG sind höhere Leistungen vertretbar.“
      Das bedeutet jetzt, dass Gebärdensprachdolmtscher in Sachsen-Anhalt, die mit einem Gehörlosen zum Arzt oder Arbeitsamt gehen, besser bezahlt werden, als wenn sie für den Gehörlosen am Arbeitsplatz dolmetschen. Das ist doch ungerecht! Wir arbeiten doch nicht schlechter dort! Für die Gehörlosen ist es ebenfalls unfair, denn Dolmetscher werden doch viel lieber 75 Euro verdienen, als 55. Menschen, die an den Grenzen zu Bundesländern arbeiten, die bereits 75 Euro haben, sind deutlich im Nachteil. Von dort kommen keine Dolmtscher, weil sie schlechter bezahlt werden in Sachsen-Anhalt! Wir finden können keine Kollegen aus Sachsen oder Thüringen nehmen, obwohl sie manchmal näher sind als Kollegin aus dem Norden von Sachsen-Anhalt. Auch für Gehörlose ist es nicht leicht in der Region Dolmtscher für den Arbeitsplatz zu finden. Das ist unfair. Gehörlose am Arbeitsplatz werden nicht gleich unterstützt von den Intgrationsämtern. Das beste ist doch, das Honorar ist in allen Bundesländern und allen Einsatzbereichen gleich. Egal ob Arzt oder Dolmtscher aus Thüringen oder Sachsen-Anhalt, kein Streit über das Honorar, sondern der gleich Satz für alle. Oder?

      Jetzt zur Frage der Höhe des Honorars. 75 Euro klingt erstmal viel. Stimmt. Aber man darf nicht vergessen, wir sind alle selbständig. Das bedeutet:
      – kein regelmäßiges Einkommen (im Sommerloch ist nicht viel los, Weihnachten auch = kein Einkommen)
      – keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (krank = kein Einkommen)
      – keine Rentenansprüche (Rente müssen wir komplett selber ansparen und versichern)
      – hohe Krankenversicherung (kein Arbeitgeber übernimmt Anteil für Krankenkasse, wir zahlen viele hundert Euro im Monat selbst)
      – Berufsunfähigkeitsversicherung
      – Berufshaftpflichtversicherung
      – Auto ist ja eigenltich Pflicht in dem Beruf, sonst kommen wir ja nicht von A nach B
      – kein 8-Stunden-Job (kein Dolmtscher kann an 5 Tagen in der Woche 8 Stunden arbeiten, das geht schon körperlich nicht ohne krank zu werden)

      Die Landesdomtscherzentrale Sachsen schreibt dazu zum Beispiel: „Mit dem Umsatz aus der eigenen selbständigen Dolmetschertätigkeit müssen zunächst eine Vielzahl fixer Kosten abgedeckt werden. Dazu gehören bspw.: Miete, Benzinkosten/Fahrkarten, soziale Absicherung, Altersvorsorge, Versicherungsbeiträge, Kosten für Büromaterial etc..
      Es kann immer wieder zu stärkeren Schwankungen in der Auftragslage und damit auch im Hinblick auf die finanzielle Situation kommen. Es gibt Phasen, in denen viele Aufträge eingehen und Zeiten – wie bspw. saisonal bedingt während des sog. Sommerlochs – in der nur sehr sporadisch Gebärdensprachdolmetscher in Anspruch genommen werden. Eigene Urlaubszeiten und krankheitsbedingter Ausfall ziehen ebenso Einkommensausfälle mit sich. Die genannten Risiken betreffen jede selbstständige freiberufliche Tätigkeit und sind entsprechend zu berücksichtigen.“

      Und man darf auch nicht vergessen, dass die 75 Euro ja noch vom Finanzamt versteuert werden! Am Ende ist es dann doch nicht so viel, wie man anfangs glaubt, was da übrig bleibt.

      Du schreibst „Ärzte müssen jahrelang an der Universität studieren“ (hab ich auch, 5 Jahre Diplomstudiengang in Hamburg), „umfangreiche Prüfungen ablegen“ (mir wurde das Diplom auch nicht geschenkt, es gab Prüfungen, stundenlange Klausuren) „, retten Leben“ (ich habe schon Geburten und Notarzteinsätze gedolmtscht, ist nahe dran, finde ich) „, sind extremen Stress ausgesetzt“ (Schon mal ein Kündigungsgesräch, wo sich Leute anbrüllen gedolmtscht, Krebsdiagnosen überbracht? An Stress mangelt es uns wahrlich nicht.)

      Zuletzt noch etwas zum Zeitpunkt unseres Streiks. Der 24. Juli liegt tatsächlich mitten in den Sommerferien. Und das ist auch ganz bewusst so gewählt. Aus Rücksicht auf die Gehörlosen. Da ist der Bedarf nämlich am geringsten und damit sind auch Termine, die vielleicht ausfallen, weniger zu befürchten. Klar fahren die meisten Dolmtscher im Sommer in den Urlaub. Da ist die Auftragslage einfach schlecht. Und viele haben ja Kinder, da geht es nicht anders.

      Ein normaler Streik ist es aber nicht. Denn das würde bedeuten, wir machen gar nichts mehr. Das stimmt aber nicht. Es geht nur um Termine, die das Integrationsamt Sachsen-Anhalt bezahlt. Wir haben 4 Jahre mit ihnen verhandelt und es hat nichts gebracht. Also jetzt so, mit Hilfe der Firmen und Gehörlosen. Wir haben schon viele Gehörlose, die uns unterstützen möchten. Danke an dieser Stelle. Auch von Seiten der Politik gibt es Signale, dass die Sache endlich wahrgenommen wird. Wir hoffen sehr, dass es klappt und das Integrationsamt einlenkt.

      Jördis Eichler

      Antworten
      • Danke liebe Jördis Eichler für deine Erklärungen.
        JVEG ist für das Integrationsamt nicht VERPFLICHTEND, das hat mir das Integrationsamt in Berlin und auch in Sachsen-Anhalt schriftlich auf die Frage hin, warum es sich weigert JVEG zu zahlen, bestätigt. Und noch viele andere Dinge wurden mir schriftlich vom Integrationsamt mitgeteilt, warum es zu keiner Erhöhung der Zahlung kommt. Es wurden Punkte wie „nicht soziale Verträglichkeit“ (Punkt 1, 2, 3, siehe unten) genannt, nicht nachvollziehbare Forderungen (Punkt 4), mangelnde Qualitätssicherung (Punkt 5) beaobachtet:

        1. Wir Gehörlose erhalten Zahlungen aus Ausgleichsabgaben, das heisst, Firmen, die keine schwerbehinderte Menschen anstellen, zahlen in einen Topf ein, damit Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben Unterstützung erhalten. Dieses Geld ist für schwerbehinderte Menschen gedacht, so zum Beispiel technische Ausstattung in Form von Lesehilfe für blinde Menschen, oder für Rollstuhlfahrer barrierefreier Zugang zum Arbeitsplatz. Eine Erhöhung des Stundensatzes für Dolmetscher hat zur Folge, dass das Integrationsamt, dass an einer anderen Stelle eingespart werden muss. Der Topf aus den Ausgleichsabgaben ist schnell aufgebraucht und fließt nicht nach. Wo wird eingespart? Bei den schwerbehinderten Menschen. Wir werden älter, mit dem Alter nehmen Behinderungen zu, wir arbeiten länger, das heisst immer Menschen nehmen Hilfen aus der Ausgleichabgabe in Anspruch. Aus Sicht des Integrationsamtes leisten sie lieber Hilfen, die direkt einem schwerbehinderten Menschen zugute kommen und auch mehrere Menschen nutzen können, so zu Beispiel eine Rollstuhlrampe. Eine Rollstuhlrampe kann eine Frau mit Kinderwagen auch nutzen, wenn Jemand mit Rollstuhl seinen Arbeitsplatz wechselt, so kann eine neue Person ebenfalls im Rollstuhl diesen Arbeitsplatz, der speziell umgebaut wurde, nutzen. Da haben es die Menschen schwer, die personelle Hilfen beanspruchen, wie zum Beispiel wir mit hoch qualifizierten Dolmetschern. Es handelt sich hierbei um eine individuelle Hilfe und die ist im Auge des Integrationsamtes, nicht „nachhaltig“, wie es bei Rollstuhlfahrern der Fall ist. Integrationsämter gewähren Leistungen im Ermessen und nach Haushaltslage. Zwar gibt es gesetzliche Ansprüche, aber immer im Ermessen und nach Haushaltslage. Es wird nicht immer der volle beantragte Bedarf an Dolmetscherumfang bewilligt. Manchmal klappt erhalten wir alles, was wir beantragen, aber sehr oft ist es ein Kampf, sehr langwierig und kräftezehrend, gleichzeitig müssen wir uns am Arbeitsplatz bewähren.
        2. Ein weiterer Punkt, den mir das Integrationsamt mitgeteilt hat, wenn Dolmetscher auf Zahlungen auf Grundlage des JVEG bestehen, dann auch bitte die Ausfallgebühr danach berechnen. Dolmetscher verlangen eine Vergütung nach JVEG, gleichzeitig folgen sie aber nicht den Ausfallgebühren nach JVEG, sondern haben eigene Regelungen zur Ausfallgebührordnung. Was noch dazu kommt und auch nicht im JVEG steht, sind die Fahrkosten. Andere Dolmetscher für andere Sprachen, die auch nach JVEG bezahlt werden, halten sich strikt und konstruieren sich nicht zusätzlich noch andere Regelungen. Argument der Integratioonsämter: „Dolmetscher haben für uns genau den gleichen Status wie andere Dolmetscher für andere Sprachen auch. Auch Dolmetscher für andere Sprachen arbeiten freiberuflich und können nach dem JVEG-Satz leben. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum Dolmetscher für Gehörlose dies nicht können. Wir wissen, dass Gehörlose um ihre Kultur und Sprache kämpfen, um Teilhabe und Gleichbehandlung kämpfen. Wir unterstützen eine Sonderstellung der Gebärdensprachdolmetscher. Nicht, das führt dazu, dass Gehörlose wieder einen Sonderstatus erhalten. Das ist nicht im Sinn der Gehörlosen.“
        3.
        Das Integrationsamt möchte verhindern, wie schon eben erwähnt, dass Gelder aus dem Topf des Integrationsamtes (ich benutze mal die Worte meiner Sachbearbeiterin): „geplündert“ werden durch Dolmetscher und wir gehörlose Menschen müssen im Nachhinein irgendwie dann zusehen, dass die Töpfe des Integrationsamtes irgendwie wieder aufgefüllt werden und politisch kämpfen. Das „Plündern“ des Topfes zieht nach sich, dass Menschen mit Behinderungen (nicht nur wir Gehörlose) politisch aktiv werden müssen, um den Topf wieder aufzufüllen. Die politische Arbeit ist für uns Gehörlose besonders schwierig und das will uns das Integrationsamt nicht zumuten. Insbesondere, weil Dolmetscher sich aus politischer Arbeit von uns Gehörlosen gerne heraus halten. Finde erstaunlich, was das Integrationsamt teilweise mitbekommt, hätte ich nicht gedacht. Ich persönlich sehe das so, natürlich gibt es Gründe, warum Dolmetscher sich schwer tun Verbände politisch zu unterstützen, das wissen wir Gehörlose und bekommen es oft genug von Dolmetschern mitgeteilt. Das können unterschiedliche Gründe sein, das kann sein, dass Dolmetscher auf ihre „neutrale Position“ (Neutralität gibt es nicht in diesem Beruf, das ist wissenschaftlich belegt, Robert LEE lässt grüßen) bestehen und schieben als Argument „Rollenkonflikt“ nach. Manchmal wollen sie auch einfach Feierabend haben ☺, was natürlich ihr Recht ist. Interessenkonflikte, persönliche Reibereien, Sympathie, Antipathien, etc. viele andere Gründe spielen dabei eine Rolle, was die ehrenamtliche Zusammenarbeit zwischen Dolmetschern und uns Gehörlosen auf beiden Seiten erschwert. Beide Seiten haben Ihre Schwächen und es ist schade, dass zu wenig auf Gemeinsamkeiten hin gearbeitet wird.

        4. Außerdem hat das Integrationsamt mir mitgeteilt, dass sie eine Qualitätssicherung der Dolmetscher vermissen. Sie erleben oft genug, dass es in Gesprächen mit Arbeitgebern (Beispiel Kündigungsverhandlungen) große unterschiede gibt in der Qualität des Voicens und erhalten auch Rückmeldung von uns Gehörlosen, dass es an der Qualität der Dolmetscher hapert. Zwar müssen Dolmetscher Weiterbildungen besuchen, um dem Berufsverband weiterhin anzugehören, offensichtlich reicht diese Form der Weiterbildung nicht aus, niemand überprüft die Qualität und Leistung von Dolmetschern. Auch das Integrationsamt vermisst, wie wir Gehörlosen auch, eine Eingruppierung von Dolmetschern nach Erfahrung, Leistung, Abschluss.

        Das sind ganz viele für mich nachvollziehbare und berechtigte Kritikpunkte vom Integrationsamt, die zu überdenken sind und ernst genommen werden sollten. Ich hoffe, dass für alle Beteiligte eine gütige Lösung gefunden wird.
        Streik halte ich persönlich noch immer für das falsche Mittel.

        Antworten
  • Hallo,
    möchte auch gerne hinzufügen und argumentieren.
    Ich finde die Argumentation von Janosch eigentlich nicht falsch, aber auch wiedersprüchlich bzw. verwirrend. Meine Frage ist nur, was möchte Janosch erreichen? Arbeitet sie für Integrationsamt, ist sie parteilich? Oder hat sie für Integrationsamt nur philosophiert? Wer sagt das, dass Integrationsamt keine oder wenig Geld hat?
    Gibt es konkrete Einnahmen und Ausgaben vom Integraionsamt? Warum hat Integrationsamt seit 4 Jahren nicht ernst genommen mit BeGiSA? Leider ist in Sachsen-Anhalt unter den Gehörlosenführung (Verband, Vereine …) immer noch weit entfernt politisch aktiv (Lobby) . Ich persönlich finde die Entscheidung von BeGiSa die Sreikaufruf zumutbar und ist eine letzte Druckmittel (So wie beim Gewerkschaft). Was hat Integrationsamt mit Qualitätssicherung zu tun? Spart Integrationsamt Geld, wenn schlechtere Dolmetscher gibt? Das ist nicht die Aufgabe von Integrationsamt! Unsere GebärdensprachdolmetscherInnen in Sachsen-Anhalt mit den Hochschulstudium Gebärdensprachdolmetschen in Magdeburg hat es verdient ENDLICH gleichberechtigt zu arbeiten wie in Thüringen, Sachsen, Hamburg, NRW u.a. Bundesländer. Unabhängig von Integrationsamt gibt es natürlich viele Gesprächsedarf mit Berufsverband und Gehörlosenverband sowie auf Bundesebene mit unsere junge Dolmetschgeneration um zu verbessern und umzusetzen.

    Antworten
  • Hallo BeGiSa!

    Nächsten Woche ist der letzte Ultimatum. Hat Integrationsamt reagiert?

    Antworten

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