Luis Mittländer

Durchbruch in Dresden: Dolmetscher für Luis und Lilly in der Hörgeschädigtenschule

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Am 5. September 2019 hat das Sozialgericht Dresden ohne mündliche Verhandlung in zwei Eilbeschlüssen beschlossen, dass die beiden gehörlosen Mittländer-Kinder einen Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher im Unterricht haben. Luis (13) und Lilly Mittländer (10) gehen zurzeit auf die Johann-Friedrich-Jenke-Schule in Dresden, ein Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Hören.

Das Hauptverfahren abzuwarten, würde den Bildungsrückstand der Kinder vergrößern und sei deshalb nicht zumutbar, entschied das Gericht. Gemäß den Eilbeschlüssen, die der DGZ vorliegen (Az. S 28 SO 203/19 ER und S 28 SO 204/19 ER), ist der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in der Pflicht, die Kosten für die Dolmetscher im Rahmen der Eingliederungshilfe zu übernehmen. Für Luis sind es bis zu 15 Stunden pro Woche, für Lilly 14 Stunden. Da es sich um ein gerichtliches Eilverfahren handelt, sind die beiden Beschlüsse lediglich für das erste Schulhalbjahr gültig. „Die DGS-Assistenz kann kommenden Montag beginnen“, schrieb Rechtsanwalt Alfred Kroll und gratulierte der Familie zu diesem Erfolg.

Der Vater René Mittländer kämpft seit mehreren Jahren um Verbesserungen im Förderzentrum, da aus Sicht der Familie die Lehrer von Luis und Lilly nicht über ausreichende Kenntnisse in Deutscher Gebärdensprache verfügen, was zu Lerndefiziten in den letzten Jahren geführt haben soll. Weil mehrere Gespräche mit der Schulleitung erfolglos blieben, wurden im Juli 2018 beim Landkreis Anträge zur Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschern in der Schule und Hausgebärdensprachkursen gestellt. Unterstützt wurde die Familie unter anderem vom Stadtverband der Gehörlosen Dresden und dem Landesamt für Schule und Bildung. Im Juli berichtete die DGZ im Thema des Monats der Ausgabe 07 | 2019 ausführlich über diesen Fall.

Die Gebärdensprachdolmetscher sollen die Kommunikation im Unterricht sicherstellen, die Hausgebärdensprachkurse die bisherigen sprachlichen Defizite ausgleichen. Die Anträge wurden zunächst abgelehnt, es folgte ein monatelanger Rechtsstreit mit Widersprüchen, Eilanträgen und Stellungnahmen. Die Schule hatte sich bis zuletzt gegen den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern im Unterricht gestellt, unter anderem mit den Argumenten, die Pädagogen seien förderpädagogisch qualifiziert und die Mittländer-Kinder würden keine Dolmetscher benötigen, um die Unterrichtsinhalte zu erfassen.

Bereits im Juli 2019 bewilligte der Landkreis die Kurse im Umfang von vier Stunden/Woche. Zwei Monate später folgten die gerichtlichen Beschlüsse für die Dolmetscher. Gegenüber der DGZ zeigte sich Vater René Mittländer zu dem Durchbruch aufgewühlt: „Ich bin so überglücklich, mir fällt ein Stein vom Herzen. Der lange harte Kampf hat sich nun doch gelohnt.“ Es handelt sich jedoch nicht um die erste Gerichtsentscheidung dieser Art: Bereits in Chemnitz und Leipzig hatte es 2018 vergleichbare Beschlüsse gegeben.

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