Matthias Keitzer aus Wartenberg hat eine Petition (= Unterschriftensammlung) für Gehörlosengeld gestartet. Die Petition richtet sich an den Hessischen Landtag und fordert die Einführung eines Gehörlosengeldes in dem Bundesland. Dabei weist Keitzer darauf hin, dass relativ „finanzschwache“ Bundesländer wie Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg vergleichsweise viel Gehörlosengeld zahlen. Im Umkehrschluss fordert er, dass ein wohlhabendes Bundesland wie Hessen daher ebenfalls ein Gehörlosengeld zahlen müsste. Ebenso weist er darauf hin, dass andere Länder, die teilweise „unter der wirtschaftlichen Leistungskraft Hessens“ lägen, höhere Gehörlosengelder zahlen würden. Allerdings sind die Zahlen mit Vorsicht zu genießen, da Keitzer für die Gehörlosengelder keine Quellen nennt.
Mit der Petition will der Initiator die Politiker im hessischen Landtag daran erinnern, den Koalitionsvertrag der Wahl von 2018 umzusetzen. „Bundesländer wie Hessen dürfen sich nicht mehr vor der Verantwortung drücken“, schreibt Keitzer abschließend.
Die Unterschrift für die Petition kann hier getätigt werden: Link zur Petition
Die Zahlen für die Gehörlosengelder in Deutschland waren bei der ersten Veröffentlichung der Petition nachweislich falsch. Inzwischen wurden sie größtenteils korrigiert. Für Berlin wird allerdings nach wie vor eine Höhe von „150 Euro“ angegeben, die richtige Zahl liegt bei 147,98 Euro. In der Hauptstadt ist das Gehörlosengeld an das Blindengeld gekoppelt und beträgt immer 20% dieses Betrags. Dadurch steigt es stetig an, weil auch das Blindengeld ansteigt. Der Betrag für Nordrhein-Westfalen wird als 75 Euro angegeben, liegt in Wirklichkeit aber bei 77 Euro.
Die richtigen Zahlen noch einmal im Überblick:
- Bayern: Kein Gehörlosengeld, für Taubblinde 1.258 Euro, Taubsehbehinderte 377,40 Euro
- Berlin: 147,98 Euro, Taubblinde 1.189 Euro, Taubsehbehinderte 295,97 Euro
- Brandenburg: 106,60 Euro
- Nordrhein-Westfalen: 77 Euro
- Sachsen: 130 Euro, Taubblinde 650 Euro
- Sachsen-Anhalt: 41 Euro
- Schleswig-Holstein: Kein Gehörlosengeld, Taubblinde 400 Euro
- Thüringen: 100 Euro
Ausführliche Informationen zum Gehörlosen- und Taubblindengeld gibt es auf der Webseite von Betanet unter diesem Link. Dort gibt es auch Informationen und Dokumente zu gesetzlichen Grundlagen und zur Antragstellung.
[Update] Der Hessische Verband für Gehörlose und hörbehinderte Menschen e.V. hat sich auf Facebook von der Petition distanziert. „Wir befürworten die Onlinepetition von Herr Matthias Keitzer nicht“, so Sascha Nuhn, der Verbandsbeauftragte für Sprache. Er wies darauf hin, dass es bereits eine aktive Unterschriftensammlung gibt. So seien bereits 2.000 Unterschriften zusammengekommen. Deshalb sollten Interessenten stattdessen die Petition des Landesverbands Hessen unterstützen, indem sie dieses Formular herunterladen, ausfüllen und faxen. Teilnehmen können nur Unterstützer aus Hessen.
3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Klar ich unterschreibe.
Zunächst möchte ich der Gehörlosen-Zeitungsredaktion für die Veröffentlichung danken!
Die Korrekturen wurden richtig eingearbeitet, zu den Quellen meines Datenmaterials über Wirtschaftsleistungen der Bundes- und anderer EU-Länder beziehe ich mich auf Wikipedia.
Die internationalen Zahlen zu Leistungen für gehörlose Menschen habe ich hier gefunden:
http://www.gl-cafe.de/viewtopic.php?t=39460
„Beitrag 22.11.2007, 23:27:33 Profil | Zitat | |
Spitzenmitglied
offline
Hier ist immer über Taubengeld diskutiert. Ich kenne internationale taube Leute in Europa und der USA und habe mit denen darüber diskutiert.
Italien: 500 – 600 Euro
Spanien: 300 – 400 Euro
Frankreich: 500 – 600 Euro (aber dafür Dolmi selbst bezahlen)
England: 300 – 400 Euro
Belgien: 200 – 300 Euro
Holland: 250 – 350 Euro
Schweden: 300 – 400 Euro
Finnland: 300 – 400 Euro
Österreich: 150 – 250 Euro („Fördeungsgeld“)
Luxemburg: 600 Euro
USA – kein“
Gerne recherchiere ich da nochmal genauer, z. B. beim EUD und Weltverband der Gehörlosen, die dürften die aktuellen Zahlen haben!
Nun zur Distanzierung des hessischen Landesverbandes, hierzu habe ich auf Facebook folgendermaßen reagiert:
Liebe Leute,
ich möchte meine Sicht der Dinge zur Onlinepetition darstellen:
1. Jedem Bürger steht es frei, sich für irgendwelche Dinge zu engagieren. So wie ich zum Gehörlosengeld in Hessen, übrigens bin ich gebürtiger Hesse!
2. Dazu muß man auch nicht die Verbände um Erlaubnis fragen, zumal nichts öffentlich davon war.
3. Der hessische Landesverband hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, mich über die Petitionsseite zu kontaktieren! Aber nein, die führen sich auf, als wären sie die alleinigen Bevollmächtigten unserer Interessen. Dem widerspreche ich ENTSCHIEDEN!!!
4. Onlinepetitionen sind wesentlich erfolgreicher als Unterschriftenlisten vor Ort, da der Einzugsbereich viel größer ist und somit mehr Unterstützer gewonnen werden können.
Zu guter Letzt, ich bin natürlich zur Zusammenarbeit bereit, nach dem Motto: GEMEINSAM SIND WIR STARK!
Soll heißen, der Landesverband arbeitet wie bisher weiter und läßt aber andere Initiativen gewähren, statt sie zu torpedieren! Ich bin auch gerne zu einem persönlichen Gespräch mit dem Landesverband in Hessen bereit.
Schließlich verfolgen wir ALLE das gleiche Ziel! Wie heißts so schön bei den Sozialdemokraten: SCHREITET SEIT AN SEIT……
In diesem Sinne, auf ein gutes Gelingen beim Kampf um das hessische Gehörlosengeld.
Ich finde es im übrigen kleingeistig, dass nur hessische Gehörlose die Forderung nach einem hessischen Gehörlosengeld unterstützen sollen dürfen!!! Uns ist jede Unterstützung willkommen, egal von woher! Je mehr, desto besser!
Bitte unterstützt uns weiter, auch mit Unterschriftenlisten auf Papier, hier herunterzuladen: https://www.openpetition.de/pdf/unterschriftenformular/gehoerlosengeld-in-hessen
Volle Listen, dann einscannen und hier hochladen: https://www.openpetition.de/eingang/petition/gehoerlosengeld-in-hessen
Vielen Dank für Eure Hilfe und Unterstützung.
hallo DGZ !
hiermit ich möchte sie wissen ob, wieviel euro bekomme aus isreal von gehörlosengeld bekommt oder nee ? bis dein Antwort mal an