Bachmann und Zypries testen Tess

Ab 2018: Tess rund um die Uhr erreichbar

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Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen sollen den Telefonvermittlungsdienst Tess ab dem nächsten Jahr ganztägig nutzen können. Dafür sorgte die große Regierungskoalition mit einer Gesetzesänderung wenige Monate vor den Bundestagswahlen im kommenden September.

Wie bereits in der DGZ 05 | 2017 berichtet wurde, hatte der Deutsche Bundestag am 24. April 2017 im Änderungen im Telekommunikationsgesetz beschlossen. Eine dieser Änderungen sieht vor, dass Video-Dolmetschdienste – wie zum Beispiel Tess – in Zukunft rund um die Uhr erreichbar sein müssen statt wie bisher nur zwischen 8 und 23 Uhr. Dadurch wäre auch der kostenlose Tess-Notruf 24 Stunden verfügbar.

Am 18. Juli wurde die Funktionsweise des Vermittlungsdiensts von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries und Wolfgang Bachmann, Vizepräsident des Deutschen Gehörlosen-Bundes vor der Presse demonstriert. Die Tagesschau berichtete darüber. „Notsituationen richten sich nicht nach Öffnungs- und Geschäftszeiten. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass der Telefondienst künftig jederzeit zur Verfügung steht. So schaffen wir nicht nur zusätzliche Sicherheit für sprach- und hörbehinderte Menschen. Wir erleichtern auch ihren Alltag und ermöglichen ihnen eine telefonische Kommunikation und damit größere Teilhabe rund um die Uhr, wie sie für Menschen ohne Hör- und Sprachbehinderung längst selbstverständlich ist.“ Die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele begrüßte die Erweiterung der Tess-Öffnungszeiten, auch der DGB zeigte sich erfreut. „Die Politik hat ihr Wort gehalten“, sagte Wolfgang Bachmann.

Die Erweiterung des Telefonvermittlungsdiensts soll erst Mitte 2018 umgesetzt werden können, da noch Dolmetscher fehlen würden, wie die Tagesschau berichtete. Laut einer Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums wird die Bundesnetzagentur als zuständige Agentur die Änderung umsetzen und für die gesetzeskonforme Bereitstellung des Dienstes sorgen.

Die 24-stündige Erreichbarkeit von Tess wird nicht nur die Notrufe, sondern alle Telefonate betreffen. Notrufe sollen weiterhin kostenlos abgesetzt werden können, während bei normalen Telefonaten der gehörlose Anrufer wie bisher draufzahlen muss. Die monatliche Grundgebühr beträgt 5 Euro, eine Telefonminute kostet 0,14 Euro (TeScript, Schriftdolmetschen) beziehungsweise 0,28 Euro (TeSign, Gebärdensprachdolmetschen).

Foto: BMWi/Susanne Eriksson

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3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • An sich eigentlich eine gute Sache, wenn da nicht die hohen Preise wären und, was den Datenschutz angeht, hier habe ich am meisten Bedenken, denn Gespräche und Cam können aufgezeichnet werden, Texte kann man gut loggen. Das ist eine privatrechtliche Firma, das Pflaster ist mir zu heiß!
    Ich würde da lieber zur Nachbarin gehen, außerdem habe ich WhatsAPP und dieses habe die meisten Firmen und Behörden etc ebenfalls …..

    Antworten
  • Liebe Laura, Deine Bedenken klingen auf den ersten Blick vernünftig, aber……..
    wenn eine solche private Firma und deren Mitarbeiter nicht über ihre Kundendaten
    schweigen würden, würden sie sich ins eigene Fleisch schneiden, weil dann kein Kunde
    mehr kommt. Der Pizzadienst zum Beispiel muss doch wissen, wo du wohnst, wenn Du eine Pizza orderst, sonst weiß der Bote nicht,wohin damit .
    Das wollte ich mal eben los werden. Grüssele Dorena

    Antworten
  • Ich sehe das nur als Zwischen- und nicht als Endlösung! Es ergeben sich hierzu sehr viele Fragen:
    1. Hat bisher eine staatliche Ausschreibung für eine derartige Notrufzentrale stattgefunden?
    2. Wie kann deutschlandweit dieser Notruf an die zuständigen Leitstellen im jeweiligen Bundesland / Ort übermittelt werden? Was geschieht außerhalb Deutschlands?
    3. Was geschieht bei einem Notfall, wo keine bzw. schlechte Internetverbindung besteht und keine Videotelefonie demnach möglich ist?
    4. Was geschieht wenn der Betroffene (w/m) nicht weiß, wo sein Notfallort ist?
    5. Was ist wenn der Betroffene keine bzw. ungenügende MB für Internet auf seiner SIM-Karte hat?
    6. Sie sprechen von Hör- und Sprachbehinderte…Schwerhörige und Aphasiker können keine Gebärdensprache…wie sollen sie den Dienst nutzen?
    7. Wie lange dauert die Videotelefonieannahme und Weitergabe an die jeweiligen Leitstellen?
    8. Ist in dem Koalitationsvertrag nicht der barrierefreie Notruf gefordert? Was geschieht mit z.B. blinden bzw. Sehbeeinträchtigten Menschen? Wie sollen sie zu diesem Dienst ihren notfall schildern?
    8. Wer übernimmt die Verantwortung in einer Notsituation, wenn der angebotene Dienst nicht funktioniert?
    Ich habe eine App, ohne hier Werbung zu machen, die barrierefrei für ALLE ist und ALLE technischen Voraussetzungen besitzt, einen Notfall via SMS, Email, Fax, WhatsApp, Telefonie und Videotelefonie sofort zu übermitteln.
    Ich würde mich sehr über Ihre Antworten freuen.
    Viele Grüße, Franzi

    Antworten

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