Christian Ebmeyer erklärt im Video den Antragsablauf

Misshandlungen: Antragsfrist für Entschädigungen verlängert

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Der als gehörloser Telekom-Mitarbeiter bekannte Christian Ebmeyer informiert in einem YouTube-Video über die Antragsstellung der Stiftung Anerkennung und Hilfe. Im Interview mit Judit Nothdurft beklagt der Hamburger, dass von den Gehörlosenverbänden zu wenig Aufklärungsarbeit betrieben wird. Bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe können Menschen mit Behinderung, die als Kinder und Jugendliche in Heimen waren, einen Antrag auf Entschädigung stellen, wenn sie dort Leid und Unrecht erfahren haben. Eine Auszahlung bis zu 14.000 Euro pro Person ist möglich.

Für die Bundesrepublik Deutschland und die ehemalige DDR gelten unterschiedliche Zeiträume. Für die alten Bundesländer ist es der Zeitraum zwischen dem 23. Mai 1949 und dem 31. Dezember 1975. Für die neuen Bundesländer gilt der Zeitraum vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990. Unter Leid und Unrecht fallen nicht nur körperliche Gewalt (wie zum Beispiel Schläge oder Vergewaltigungen), sondern auch psychische Misshandlungen oder Unterversorgung. 

Ebmeyer zufolge fand zuletzt im Januar 2018 eine Informationsveranstaltung des Gehörlosenverbands München und Umgebung statt. Von den anderen Verbänden hätte es hierzu nichts gegeben. Deshalb sei vielen Gehörlosen nicht bewusst, dass auch sie einen Antrag stellen können. Zum einen würden sie nichts von der Möglichkeit wissen und zum anderen denken, dass sich die Stiftung nur an Menschen richtet, die schwere körperliche Gewalt erlebt haben.

In dem Interview beschreibt Ebmeyer den Prozess seines eigenen Antrages. Er selber musste dazu schriftlich erklären, wie er Leid erlitten hatte. Doch er berichtet von Bekannten aus anderen Bundesländern, die nur einen Fragebogen ankreuzen mussten. Das heißt, die Antragsstellung ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Er betont, dass auch eine stichpunktartige Liste möglich ist. Zudem folgt auf die Antragsstellung ein persönliches Gespräch, bei dem Gebärdensprachdolmetscher dabei sind. Das müsste aber im Einzelfall abgesprochen werden.

Eine Kontaktaufnahme mit der Stiftung und damit die Antragsstellung ist noch bis Ende 2020 möglich. Danach kann es sein, dass die Ansprüche verfallen. Ursprünglich war die Antragsfrist auf den 31. Dezember 2019 gesetzt. Ende des vergangenes Jahres beschloss man, die Frist um ein Jahr zu verlängern.

In der DGZ 04 | 2018 berichteten wir ausführlich über die Misshandlungserfahrungen Gehörloser in Heim und Schule. Auch die Arbeit der Stiftung Anerkennung und Hilfe und die Antragsstellung wird erklärt. Um die Aufklärung und Information weiter voranzutreiben, haben wir den kompletten Artikel kostenlos veröffentlicht: Das Grauen in den Anstalten.

Sehen statt Hören berichtete im Oktober 2018 ebenfalls über das Thema und erstellte ein Informationsvideo. In dem Film wird anschaulich erklärt, wer einen Antrag auf Entschädigung stellen kann. Auch auf der Webseite der Stiftung gibt es mehrere Gebärdensprachvideos und Kontaktmöglichkeiten über E-Mail (info.gehoerlos@bmas.bund.de) oder Videotelefon (gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de) für Gehörlose.

ebmeyer, frist, misshandlung, stiftung
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18 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Annett Geipel
    31. Mai 2019 19:43

    Hallo,

    ich war im Internat von 1977 bis 1987 in erfurt.Mein Mann war von 1968 bis 1978 in Güstrow.
    Wir möchten beantragen.

    Mit freundl.Gruß
    Annett und Rigo

    Antworten
  • Annett Geipel
    4. Juni 2019 18:14

    Hallo,

    ich war im Internat von 1977 bis 1987 in erfurt.Mein Mann war von 1968 bis 1978 in Güstrow.
    Wir möchten beantragen.

    Mit freundl.Gruß
    Annett und Rigo

    Antworten
  • Renate Bock, Amselweg14, 90559 Burgthann
    7. Juli 2019 12:27

    Hallo,
    ich war im Internat von 1954 bis 1962 in Bayreuth.
    Ich möchte beantragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Renate Bock

    Antworten
  • Renate Bock, Amselweg 14, 90559 Burgthann
    7. Juli 2019 12:31

    Hallo,
    Ich war im Internat von 1954 bis 1962 in Bayreuth.
    Ich möchte beantragen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Renate Bock

    Antworten
  • Rainer Wendel
    5. August 2019 8:13

    rainer.wendel@gmx.net
    War ich Kindergarten 1967-1969 1969 – Gehörloseschule und Internat Heim in Dortmund-Hacheney
    Hauptabschluss Zeugnis
    Mit freundlichen Grüßen
    Rainer Wendel

    Antworten
  • Andreas Schaefer
    27. Dezember 2019 10:46

    Hallo ihr Gehörlosen,

    wie ich davon erfahren habe, haben die Regierung und der Bundesrat beschlossen, dass die Antragsfrist der Entschädigung für die Opfer der DDR-Regime aufgehoben wird. Ich bin der Meinung, die Regierung und der Bundesrat sollen ändern, die Antragsfrist der Entschädigung für die gehörlosen Opfer wegen der Misshandlung des Heimes aufgehoben zu werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas Schaefer

    Antworten
  • Lurt Aderhold
    9. Januar 2020 12:32

    Grüße
    Ich war im Internat von 1967 bis 1977 in die Gehörlosenschule Maxim-Gorki in Dresden.
    Ich möchte beantragen.
    MfG
    Lutz Aderhold

    Antworten
  • Jens Lucke
    2. Juli 2020 13:09

    mein Name ist Jens Lucke und war von 1979 -1989 in Gotha im Internat, und zuvor 3 Jahre im Kindergarten Internat auch in Gotha = wird das auch angerechnet ???
    nun wie und wo würde man den Antrag stellen ???

    Antworten
  • Heideun Werner
    15. Dezember 2020 15:30

    Ich heisse Heidrun Werner geb. Franke war von 1965 bis 1971 im Internat dort wurde ich nicht gut behandelt möchte gern einen antrag zugeschickt bekommen lg Heidrun

    Antworten
  • Auch ich war als Kind zwischen 1958-1964 in einer Folteranstalt in Deutschland unschuldig weggesperrt worden.Dort musste ich schwerste Zwangsarbeit in der Landwirtschaft verrichten
    und nicht nur das.Bis heute habe ich noch keinen einzigen Cent dafür bekommen.Alles war
    gezwungene Kinderzwangsarbeit.Erst jetzt habe ich über internet erfahren das es eine Stiftung gibt und ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann.
    Ich selbst bin heute Rentner 72 Jahre und lebe seit 2007 in Thailand.
    Nun meine Frage an Sie: Habe ich Anspruch auf einer Entschädigungszahlung auf Grund meiner langen Kinderzwangsarbeit und kann ich auch einen Antrag als betroffenes Missbrauchs-Opfer stellen? Oder ist die Stiftung bzw. Entschädigung nur für Gehörlose bzw. Behinderte gedacht? Allerdings bin ich nur ein normales Heimopfer,das in einer Folteranstalt unschuldig weggesperrt wurde und viel Leid und Unrecht in meiner Kindheit und Jugend erfahren musste. Heute noch mit 72 Jahren werde ich nicht damit fertig und leide schwer darunter.Es geht einfach nicht aus meinen Kopf raus.Hinzu kommen immer wieder Alpträume und starkes Zittern bei mir auf. Werde nicht damit fertig.Über eine nachricht von Ihnen würde ich mich freuen. Wenn ja,möchte ich als betroffenes Opfer einen Antrag zugeschickt bekommen an meine Adresse in Thailand oder an meine mailadresse.
    Ich bitte um Rückanwort per mail. Vielen Dank.
    Mit freundlichen Gruss aus Thailand, Mr.Knuth Klose

    Antworten
  • Bettina Rankl
    13. April 2021 21:27

    Ich war 1973 ein Jahr in Straubing KIGA mit Internat und dann 1974 bis 1984 zur Schule auch in Straubing mit Internat. Man hat mich viel gezwungen und keine schöne Zeit gehabt usw….
    kann ich den Antrag ausfüllen…
    Bitte um Rückmeldung danke
    mit freundlichen Grüßen
    Bettina Rankl

    Antworten
  • Yvonne Klein
    22. Mai 2021 21:49

    Hallo,
    ich war im Internat von 1983 bis 1993 in Schleswig .
    Ich möchte beantragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Yvonne Klein

    Antworten
  • Hallo
    Ich war seit 1989 bis 1995 in Hamburg beim Pflegeltern.
    Ich möchte betragen

    MfG

    Sven

    Antworten
  • Michael Ziese geb. Ennulat
    26. Oktober 2021 21:48

    Ich heiße Michael und war von Geburt an im Heim , Maria Frieden , von 0- zum 6 Lebensjahr , dann im Kinderheim in Siethen Heinrich Zille . Mit 14 Jahren dann nach Berlin Paul Zobel , Kinderheim . Mit 17 Jahren haben sie mich in das Jugendwerkhof Friedrichswerth gesteckt , mit 18 Jahren kam ich dann in Berlin in ein Behindertenheim Alt Stralau , mit 34 Jahren bin ich dann Entlassen worden in eine Eigene Wohnung . Ich habe eine Behinderung von 60%, muss in Kinderheim Maria Frieden passiert sein , habe aber keine Unterlagen über den Hüftschaden . Durch alle Bemühung ist es nicht möglich Papiere darüber zu bekommen . Kann ich ein Antrag stellen . Bitte um Antwort , Danke

    Antworten
  • Hallo, ich habe mal erfahren das es jetzt ein Projekt läuft über Rente die früher schlecht Gehalt bekamen und jetzt wenig Rente bekommen. Wie läuft Antrag überhaupt!
    M.f.g Weichert 4.11.21

    Antworten
  • Judith Tennemann
    27. Januar 2022 9:40

    Hallo Julia ist ja das beste was du dich meldest ist

    Antworten
  • Hallo
    Ich war Förderzentrum “Johann Friedrich Jencke” Dresden 1990.
    Teilweise habe ich schlechte Erinnerung.
    Um aufzuarbeiten würde ich um eine Rückmeldung freuen.
    Vielen Dank

    Antworten
  • Detlef Gersmann
    20. September 2023 17:15

    Hallo Christian, Hut ab vor dich.
    Bin gehörlos und 69 Jahre alt.
    Habe damals von 1960 bis 1971 Gehörlosenschule in Dortmund besucht und, damals hat man Gebärdensprache verboten, nur oral sprechen, streng vom Mund ablesen, auswendig lernen u.s.w.
    Dadurch haben viele Gehörlosen Hemmungen bekommen. Ja, keine schöne Erinnerungen mehr, obwohl ich heute gut sprechen und schreiben kann.
    Im Laufe der Zeit von ca 30 Jahren ist bei mir Hemmungen abgebaut wurden, ja ganz hart für mich.
    Ich unterstütze Dich mit, vielen Dank für Deine starke Hilfe an ehemalige Gehörlosen.
    Herzliche Gebärdensgrüße
    Detlef Gersmann

    Antworten

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