Ein Kinosaal mit roten Samtsitzen und barocken Verzierungen. Links sitzt ein einzelner junger Mann in Schwarz.

DGB fordert offene Untertitel in Kinos

Der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB) hat in einer Stellungnahme am 29. März 2019 die Novellierung (= Neufassung) des Filmförderungsgesetzes kritisiert. Seit 2013 müssen alle Filme, die Fördergelder von der Film mförderungsanstalt oder dem Deutschen Filmförderfonds erhalten, barrierefrei sein. Konkret bedeutet dies, dass für die geförderten Filme Untertitel und Audiodeskriptionen für blinde Menschen bereitgestellt werden müssen. Theoretisch schreibt das Filmfördergesetz nur vor, dass Untertitel erstellt werden müssen, damit ein Film gefördert wird. Das würde aber nicht heißen, dass sie auch in Kinos zu sehen sein müssen. 

Die Kinos wiederum können seit 2017 Förderhilfen erhalten, um barrierefreie Fassungen zu zeigen, so die Stellungnahme. Die Webseiteder Filmförderungsanstalt sagt zum Thema Barrierefreiheit: Nur Kinos, die auch eine barrierefreie Fassung ermöglichen, bekommen grundsätzlich Fördergelder. Wenn also ein Kino den Zuschauern erlaubt, ihre Handys für die Einblendung von Untertiteln einzusetzen, würde das schon genügen, um Fördergelder zu bekommen. 

Was auf dem Papier der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht, führt also nicht zwangsläufig zu mehr Barrierefreiheit im Kino. „Die Kinofilme werden sehr selten mit ‚offenen Untertiteln‘ (fest im Bild) ausgestrahlt“, erklärt der DGB. Technischen Lösungen wie Untertitelbrillen und Smartphone-Apps für die Anzeige von Untertiteln steht der DGB kritisch gegenüber. 

So sei die Begriffsdefinition für die „barrierefreie Fassung“ in § 47 des Filmförderungsgesetzes ungenau formuliert. In dem Paragrafen ist davon die Rede, dass barrierefreie Fassungen „in geeigneter Weise und in angemessenen Maße“ zugänglich gemacht werden müssen. Der DGB kritisiert, dass „geeignet“ und „angemessen“ einen großen Interpretationsspielraum und somit auch App- und Brillenlösungen zulässt.

Bei „offenen Untertiteln“, die auf der Leinwand gezeigt werden, müssen sich Kinobesucher mit Hörbehinderung „um die technische Ausstattung keine Gedanken machen“. Der DGB sieht hier eine „Ideallösung“. Dennoch wäre eine Kompromisslösung denkbar. Kinos könnten sich verpflichten, mindestens an einem Tag in der Woche Filme mit Untertiteln auf Leinwand zu zeigen. An den anderen Tagen könnte ergänzend ein Besuch mit technischen Hilfen wie App und Brille möglich sein. So wäre es jedem Besucher möglich, sich relativ frei zu entscheiden, wie er einen Film schaut. 

Das Filmfördergesetz wurde zuletzt 2017 erneuert und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Die nächste Novellierung dürfte also 2022 anstehen. Die Verantwortung für die Filmförderungsanstalten liegt bei der Staatsministerin für Kultur und Medien der Bundesregierung – derzeit Monika Grütters. 

DGB, kino, untertitel
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